AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Brager & Pink GbR, auftretend unter LeadKompass Digital
Fassung August 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Brager & Pink GbR, auftretend unter LeadKompass Digital, Salzstraße 7-9, 55411 Bingen am Rhein, nachfolgend LeadKompass, und ihren Auftraggebern.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Projektauftrag oder Rahmenvertrag haben Vorrang. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn LeadKompass ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Darstellungen auf der Website, in Präsentationen oder sonstigen Unterlagen sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung, elektronische Bestätigung oder den einvernehmlichen Beginn der Leistung zustande.
2.2 Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektauftrag. LeadKompass erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Pipeline-Analyse, CRM- und Vertriebsprozessoptimierung, Automatisierung, Systemintegration, Reporting und technische Umsetzung.
2.3 Sofern nicht ausdrücklich ein bestimmtes Werk oder ein konkreter Abnahmeerfolg vereinbart ist, schuldet LeadKompass eine fachgerechte Dienstleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Zahl an Leads, Terminen, Abschlüssen, Umsätzen oder eine bestimmte Conversion-Rate, wird nicht geschuldet.
2.4 LeadKompass darf geeignete Mitarbeiter und Unterauftragnehmer einsetzen. Ansprechpartner und Projektverantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleiben hiervon unberührt.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
3.1 LeadKompass erbringt die im Auftrag beschriebenen Analyse-, Konzeptions-, Einrichtungs-, Test-, Go-live-, Dokumentations- und Betreuungsleistungen.
3.2 Nicht vereinbarte Leistungen, insbesondere zusätzliche Systeme, Datenbereinigungen, vollständige Migrationen, neue Landingpages, Werbeanzeigen, Leadgenerierung, Sales-Coaching oder unbegrenzte Sonderintegrationen, sind gesondert zu beauftragen.
3.3 Ändern sich Anforderungen, Systeme oder Rahmenbedingungen nach Vertragsschluss, stimmen die Parteien die Auswirkungen auf Umfang, Vergütung und Termine ab. LeadKompass muss zusätzliche Leistungen erst nach einer entsprechenden Vereinbarung erbringen.
3.4 LeadKompass darf die technische Umsetzung anpassen, wenn dadurch der vereinbarte Zweck und das Schutzniveau nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben vollständig und rechtzeitig bereit.
4.2 Der Auftraggeber prüft insbesondere Empfängerkreise, Texte, Trigger, Zeitpunkte, Kommunikationskanäle, Statuslogiken und Testläufe vor dem produktiven Einsatz. Freigaben können in Textform, über Tickets oder in sonstiger dokumentierter Form erteilt werden.
4.3 Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit seiner Datenbestände, Kontaktaufnahmen, Einwilligungen, Datenschutzhinweise, Inhalte und Kommunikationsprozesse verantwortlich. LeadKompass erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung.
4.4 Der Auftraggeber sichert bestehende Systeme und Datenbestände angemessen, bevor produktive Änderungen vorgenommen werden. Er nimmt keine Änderungen vor, die eingerichtete Workflows oder Schnittstellen beeinträchtigen können, ohne LeadKompass vorab zu informieren.
4.5 Folgen verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung trägt der Auftraggeber. Vereinbarte Termine verschieben sich angemessen, soweit die Verzögerung hierauf beruht.
5. Termine und Leistungserbringung
5.1 Genannte Zeiträume sind Planungszeiträume, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Termine bezeichnet sind.
5.2 Leistungsfristen beginnen erst, wenn die für den jeweiligen Arbeitsschritt erforderlichen Informationen, Zugänge und Freigaben vorliegen.
5.3 Verzögerungen durch höhere Gewalt, Ausfälle von Drittanbietern, Änderungen von Schnittstellen, Sicherheitsmaßnahmen oder andere Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von LeadKompass verlängern die betroffenen Fristen angemessen.
5.4 Erkennt der Auftraggeber einen Fehler oder eine Störung, informiert er LeadKompass zeitnah und stellt die zur Prüfung erforderlichen Informationen bereit.
6. Drittanbieter und Kundensysteme
6.1 Für CRM-, Kalender-, E-Mail-, Hosting-, Automations-, KI-, API- und sonstige Drittanbieterdienste gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
6.2 LeadKompass haftet nicht für Verfügbarkeit, Leistungsänderungen, Sperrungen, Preisänderungen oder Schnittstellenänderungen von Drittanbietern, soweit LeadKompass diese Umstände nicht zu vertreten hat.
6.3 Soweit nicht anders vereinbart, schließt der Auftraggeber die Verträge für seine eigenen Systeme selbst und trägt deren laufende Kosten. Von LeadKompass im eigenen Namen eingesetzte Dienste können nach dem Angebot weiterberechnet oder in einer Pauschale enthalten sein.
6.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Nutzung der bereitgestellten Systeme, Daten und Zugänge berechtigt ist.
7. Vergütung und Zahlung
7.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
7.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Laufende Leistungen und Retainer werden grundsätzlich monatlich im Voraus berechnet.
7.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. LeadKompass darf nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung die weitere Leistung aussetzen. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
7.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleibt unberührt.
8. Nutzungsrechte
8.1 Rechte an Daten, Marken, Inhalten, bestehenden Systemen und Unterlagen des Auftraggebers verbleiben beim Auftraggeber.
8.2 Vorbestehende Methoden, Vorlagen, Bibliotheken, Prompts, Prozesse, Module und allgemeines Know-how von LeadKompass verbleiben bei LeadKompass.
8.3 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den für ihn erstellten und übergebenen Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene interne Geschäftszwecke, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
8.4 Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Veröffentlichung oder Verwertung für Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von LeadKompass zulässig. Gesetzlich zwingende Rechte und ausdrücklich vereinbarte Übergaben bleiben unberührt.
8.5 Namen, Logos, Ergebnisse oder Aussagen des Auftraggebers werden nur mit dessen vorheriger Freigabe als Referenz genutzt.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche kaufmännische, technische und organisatorische Informationen vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung des Vertrags.
9.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt, unabhängig entwickelt oder aufgrund einer gesetzlichen Pflicht offenzulegen sind.
9.3 Soweit LeadKompass personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung verantwortlich.
9.4 Die Parteien informieren sich über relevante Sicherheitsvorfälle und unterstützen sich im Rahmen ihrer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten.
10. Haftung
10.1 LeadKompass haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LeadKompass nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.3 Soweit gesetzlich zulässig, besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze oder nicht erreichte Vertriebsziele, sofern nicht ein Fall nach Ziffer 10.1 vorliegt.
10.4 Bei Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei angemessener und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre. Ziffer 10.1 bleibt unberührt.
10.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und Erfüllungsgehilfen von LeadKompass.
11. Laufzeit und Beendigung
11.1 Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern keine Verlängerung vereinbart ist.
11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung erheblich gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
11.3 Nach Vertragsende werden Zugänge geordnet zurückgegeben oder entzogen. Daten werden nach den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben zurückgegeben, gelöscht oder aufbewahrt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.3 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Brager & Pink GbR.
12.4 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.